Fördergelder

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Förderprogramm “Altersgerecht Umbauen” (AU)


Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Förderprogramm “Genossenschaftliches Wohnen”


Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % ermöglicht. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.

Förderprogramm Solares Bonn

Um Klimaschutz, Energieunabhängigkeit und soziale Gerechtigkeit zu stärken, wird die Förderung von Stecker-Solargeräten sowie von Solaranlagen in Bonn ab 1. Januar 2023 deutlich erhöht. Neu eingeführt werden eine „Macht die Dächer voll“-Förderung für Gebäude bis drei Wohneinheiten und eine Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zum Beispiel auf Parkplätzen.