Fördergelder
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Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % ermöglicht. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.
Um Klimaschutz, Energieunabhängigkeit und soziale Gerechtigkeit zu stärken, wird die Förderung von Stecker-Solargeräten sowie von Solaranlagen in Bonn ab 1. Januar 2023 deutlich erhöht. Neu eingeführt werden eine „Macht die Dächer voll“-Förderung für Gebäude bis drei Wohneinheiten und eine Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zum Beispiel auf Parkplätzen.