(Stand 31.12.2025)
Eine allgemeine, bundesweite Solardachpflicht für alle Gebäude wurde von der Bundesregierung bisher nicht umgesetzt. In Deutschland wird die konkrete Ausgestaltung den Bundesländern überlassen. Auf EU-Ebene trat aber im Mai 2024 die neue EU-Gebäuderichtlinie in Kraft, womit die Solarpflicht für sämtliche EU-Mitgliedsstaaten (Artikel 10 der EU-Richtlinie 2024/1275) stufenweise eingeführt wird:
- Ab 2026: Solarpflicht für alle neuen öffentlichen und gewerblichen Gebäude.
- Ab 2027: Solarpflicht für alle bestehenden öffentlichen und gewerblichen Gebäude, die renoviert werden.
- Ab 2029: Solarpflicht für alle neuen Wohngebäude.
Diese EU-Vorgaben müssen die Mitgliedsstaaten bis 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen, also auch Deutschland.
Solarpflicht in NRW
In Nordrhein-Westfalen muss seit dem 1. Januar 2025 bei neuen Wohnhäusern mit mindestens 50 Quadratmetern Dachfläche eine Solaranlage installiert werden, die mindestens 30 Prozent der Dachfläche abdeckt. Ab 2026 gilt die Pflicht auch bei umfassenden Dachsanierungen von bestehenden Wohn- und Gewerbegebäuden, wobei sich die Vorgabe dann auf die geeignete Fläche bezieht. Die Solarpflicht gilt schon seit 2023 für neue öffentliche Gebäude, seit 2024 für gewerbliche Neubauten und seit Juli 2024 bei sanierten Dächern kommunaler Gebäude.
Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht zur Solarpflicht (Stand: 9.12.2025):
https://utopia.de/ratgeber/solarpflicht-2026-wer-wirklich-betroffen-ist_840748/