Förderprogramme Nachhaltiges Bauen

Für Gebäude und Wohnanlagen
(A) Wärmepumpen und ökologische Heizungen
(B) Solarstrom-Anlagen
(C) Barrierefreies Bauen
(D) Bauen mit Holz in NRW

Forschungsförderung
greenUP-Beratung

(A) Wärmepumpen und ökologische Heizungsanlagen
Neue Heizungen müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG; Stand Januar 2024) ab dem 1. Januar 2024 mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren betrieben werden. Der Staat fördert alle Wärmepumpen pauschal mit einem 30%-Zuschuss. Wenn das Einkommen <40.000 Euro ist, gibt es zusätzliche 30%. Und wer bis 2028 die Maßnahme realisiert bekommt nochmals zusätzliche bis zu 20% “Geschwindigkeitsbonus”. Insgesamt sind maximal 70% Zuschuss möglich. Ältere Menschen erhalten günstige Kredite.

Im Folgenden eine Übersichtstabelle der Fördermöglichkeiten von Wärmepumpen und Heizungsanlagenab Januar 2024:

Von Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden,  kann nur abgeraten werden. Denn der CO2-Preis wird steigen. Er liegt derzeit bei 30 Euro und soll bis 2025 auf 55 Euro je Tonne CO2 steigen. Ab 2026 wird er zwischen 55 bis 65 Euro je Tonne liegen.

(B) Solarstrom-Anlagen
Sichern Sie sich die Umsatzsteuerbefreiung auf Solarstromanlagen, Stromspreicher inklussive der Montage. Das spart Ihnen 19% der Anlagenkosten. Die Umsatzsteuerbefreiung wird auch noch im Jahr 2024 gelten. Darüber hinaus gibt es häufig auch weitere Kommunale Förderprogramme, die Sie nutzen können. Noch. Denn in immer mehr Bundesländern werden Solarpflichten eingeführt. Wenn Sie die PV-Module selber montieren können (auf einem Flachdach ist das in der Regel recht leicht möglich), spart Ihnen das weitere Anlagenkosten. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Beispiele solcher Anlagen finden Sie bei den greenUP Solar Referenzen.

(C) Barrierefreies Bauen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Bestandsimmobilien über das KfW-Zuschussprogramm “Altersgerecht Umbauen” auch für das Jahr 2023 wieder 75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse können bei der KfW beantragt werden.
www.kfw.de/inlandsfoerderung/…/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)…


(D) Bauen mit Holz in NRW, Zusatzdarlehen “Bauen mit Holz”

In der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) werden unter Nummer 2.5.5 Fördermöglichkeiten für Objekte mit einem erheblichen Holzanteil zur Verfügung gestellt. Das Zusatzdarlehen gilt für den Neubau und die Neuschaffung von geförderten Mietwohnungen und Studierendenwohnheimen sowie den Neubau, die Neuschaffung oder den Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent. Das Bauvorhaben muss einen deutlichen Anteil an Holz vorweisen, der über den Anteil bei konventionell in Stein errichteten Gebäuden hinausgeht (zum Beispiel Hybridbauten oder Massivholzgebäude). Das Darlehen beträgt 1,30 €/kg Holz, maximal 17.000 Euro je Wohneinheit. Das Holz muss fest verbaut sein und aus nachhaltigen Quellen stammen, beispielsweise nach PEFC oder FSC zertifiziert sein.

In der Modernisierungsförderung für Mietwohnraum und selbst genutzten Wohnraum wurden die Konditionen angepasst: Bauherren können von einem Tilgungsnachlass von bis zu 55 Prozent profitieren, wenn sie zertifizierte ökologische Dämmstoffe verwenden und einen überdurchschnittlichen energetischen Standard erreichen.

Wer Mittel der Wohnraumförderung in Anspruch nehmen möchte, wendet sich an die zuständige Bewilligungsbehörde vor Ort. Sie ist für die Beantragung, Prüfung und Bewilligung zuständig.

Forschungsförderung
Für nachhaltige Gebäude oder Quartiere können Drittmittel oder Fördergelder in Anspruch genommen werden. Man unterscheidet verschiedene Förderansätze. Zum einen gibt es Breitenförderprogramme, zum anderen werden Innovationen gefördert.

Bei Letzteren ist ein innovativer Ansatz Voraussetzung. Hierfür sind best practice-Ansätze von besonderer Bedeutung. Das ist ein Grund dafür, dass das greenUP-Team seit dem Jahr 2000 die Webdatenbank www.sdg21.eu betreibt, auf der über 350 nachhaltige Siedlungen und Quartiere in Deutschland und in europäischen Nachbarländern dokumentiert sind. Über die Holzwohnbau-Studie neu hinzugekommen ist die Webdatenbank www.hwb24.eu mit rund 120 Quartieren und Siedlungen in Holzbauweise ab 100 Wohneinheiten. Weit mehr als 200 nachhaltige Siedlungen und Stadtquartiere in Europa haben wir vor Ort studieren können. Wir publizieren Online, in Printmedien und halten Vorträge über Nachhaltigen Wohnbau und Quartiere. Besonderes Interesse gilt bewährten und innovativen Nachhaltigkeits-Konzepten und Technologien, aber auch Neuentwicklungen und wirtschaftlichen Aspekten wie den Finanzierungs-, Bau- und Betriebskosten.


Angebot und Referenzen greenUP
Ein Angebot oder/und unsere Referenzenliste schicken wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

greenUP-Beratung
Holger Wolpensinger
, Dipl.-Ing.
Tel. +49 (0)228- 5344 9198
Email: wolpensinger@greenup.one

Weitere Informationen über Hr. Wolpensinger

Überblick Förderprogramme Nachhaltiges Bauen
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