1. Vertragsgrundlagen
• Soweit hier nichts anderes beschrieben ist, gilt die Honorarordnung für Ingenieure (HOAI) in der Fassung vom 12. November 2020 (HOAI 2021) mit den zwischenzeitlichen Änderungen bis zum maßgeblichen Vertragsdatum.
• Die nachstehenden Klauseln formulieren einzelne Inhalte der HOAI aus oder verändern sie.
• Soweit Tatbestände durch die HOAI und die nachstehend aufgeführten Klauseln nicht erfasst sind, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen (BGB u.a.).
2. Kurze Beratungen per Telefon oder E-Mail-Verkehr
• Auch ohne dass dies angesprochen wird, entsteht ein “Handschlagvertrag”.
• Die ersten 10 (i.W.: zehn) Minuten Telefonat sind kostenfrei.
• Anschließend erfolgt eine Berechnung nach Zeithonorar.
• Ziel ist eine umfassende, vollständige Beratung, um richtige Ergebnisse zu erzielen.
• Ist das Ergebnis für den Kunden negativ, versuchen wir, einen Lösungsweg zu finden.
Hinweise: Eine Schätzung zum Zeitaufwand ist erfahrungsgemäß im Allgemeinen oft nur Näherungsweise möglich, da dies i.A. keine wiederkehrenden Routineaufgaben sind.
Honorarsatz für kurze Beratungen: 80 Euro/Stunde netto (einschl. Nebenkosten, zzgl. 19% Umsatzsteuer)
3. Gutachten und Planungsleistungen
Für umfangreichere, längere Zeit dauernde Gutachten, Planungsleistungen u.a. wird nach Möglichkeit ein schriftlicher Leistungsvertrag geschlossen.
4. Nebenkosten
Nebenkosten werden, wenn nicht anders vereinbart, pauschaliert in Prozentsätzen der Nettohonorarsumme vereinbart. Eine Abrechnung auf Nachweis muss vereinbart werden.
5. Bezahlung
• Erbrachte Arbeitsleistungen sind unabhängig von der Bewertung des Ergebnisses zu vergüten.
• Die Bezahlung wird in schriftlichen Verträgen nach Arbeitsschritten oder Terminen vereinbart.
• Bei telefonischen Beratungen usw. erfolgt die Bezahlung nach Rechnungsstellung, in der Regel mit einem Zahlungsziel von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung.
6. Werbung mit der erbrachten Leistung
• Wie branchenüblich, können wir das von Ihnen aufgeworfene Problem auf der greenUP-Internetpräsenz darstellen und auch sonst damit werben (z.B. in Faltblättern).
• Soweit der örtliche Bezug irrelevant ist, erfolgt dies weitgehend anonymisiert und nicht verortbar.
7. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung der Interessen des Auftraggebers und zur vertraulichen Behandlung der ihm im Zusammenhang mit der Erarbeitung bekanntgewordenden, geschützten Daten im Rahmen der Vertragsaufgaben.
8. Vertragsänderungen
• Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
• Unwirksame Vertragsbestimmungen und Vertragslücken sind durch Bestimmungen zu ersetzen bzw. auszufüllen, die dem von beiden Seiten bei Vertragsabschluß wirtschaftlich gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen.
9. Rechtsstreitigkeiten
• Erfüllungsort ist Bonn oder nach Vereinbarung die Gemeinde des Auftraggebers.
• Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung gemäß § 38 Zivilprozeßordnung vor, wird als Gerichtsstand im Leistungsvertrag das räumlich zuständige Gericht des Auftraggebers vereinbart; erfolgt dies nicht, ist der Gerichtsstand Köln.
Stand dieser AGB: 2.10.2023
Ähnliche Seite:
Kontakt/Impressum nach § 5 TMG und Hinweise zu dieser Internetpräsenz
(Inhaberrechte, Urheberrechte, Copyright Dritter, Abmahnungen, Haftungsausschluss, Datenschutz, Gendern u.a.)