Das Förderprogramm ist Teil des Bonner Klimaplans, mit dem die Stadt Bonn das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 verfolgt. Ein zentraler Hebel liegt dabei im Gebäudesektor: Rund 40 Prozent der Treibhausgasemissionen entstehen in diesem Bereich. Gleichzeitig ist die Sanierungsrate in Deutschland sehr gering.
Ein erheblicher Teil der Mietwohnungen in Bonn befindet sich im Eigentum privater Vermieter*innen. Diese stehen häufig vor organisatorischen und finanziellen Hürden, wenn energetische Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Mieter*innen hingegen können selbst kaum aktiv werden, leiden aber langfristig unter hohen Energiekosten und einem schlechten energetischen Standard.
„Mit dem neuen Förderprogramm setzen wir ein klares Zeichen: Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören zusammen“, betont Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Langfristig profitieren sowohl Vermietende als auch Mietende – durch niedrigere Energiekosten, besseren Wohnkomfort und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums.“
Was wird gefördert?
Gefördert werden energetische Sanierungen in vermieteten Wohngebäuden, deren energetischer Zustand derzeit der Energieeffizienzklasse F oder schlechter entspricht. Besonders Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienzklasse H sowie öffentlich geförderter Wohnraum werden zusätzlich unterstützt. Gefördert werden sowohl ganzheitliche Sanierungsvorhaben als auch Einzelmaßnahmen wie die Sanierung der Gebäudehülle und der Austausch ineffizienter Heizsysteme gegen klimafreundliche Technologien.
Förderhöhe und Bedingungen
Pro Gebäude sind Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro möglich. Gefördert werden maximal 60 Prozent der Investitionskosten. Die städtische Förderung ist dabei abhängig vom Einkommen der Eigentümer*innen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss unter 120.000 Euro liegen. Mit Inanspruchnahme kommunaler Fördergelder verpflichten sich die Eigentümer*innen außerdem dazu, die Modernisierungsumlage von maximal acht Prozent nicht vollständig auszunutzen.
Beratung und Antragsstellung
Die Stadt Bonn ergänzt mit dem Programm bewusst bestehende Fördermöglichkeiten wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eine unabhängige und kostenfreie fachliche Beratung erhalten interessierte Eigentümer*innen bei der Bonner Energie Agentur (BEA), weitere Infos dazu unter www.bonner-energie-agentur.de. Förderanträge können ab dem 1. August 2025 online gestellt werden unter www.bonn.de/bestandssanierung.
Neue Förderregeln für Balkonkraftwerke ab 1. August
Ebenfalls zum 1. August 2025 passt die Stadt Bonn ihr Förderprogramm Solares Bonn an. Die überarbeiteten Richtlinien verbessern vor allem die Förderung von Stecker-Solargeräten, den sogenannten Balkonkraftwerken: Künftig richtet sich die Förderung nach der Leistung der Solarmodule – nicht mehr nach der des Wechselrichters. Eigentümer*innen erhalten 100 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp), Mieter*innen 200 Euro pro kWp. Vermieter*innen von gefördertem Wohnraum können ebenfalls die höhere Förderung bekommen, wenn der Strom den Mieter*innen zugutekommt. Besonders profitieren Inhaber*innen des Bonn-Ausweises: Sie erhalten 800 Euro pro kWp.
Neu ist auch: Stecker-Solargeräte auf Garagendächern sind jetzt förderfähig. Außerdem werden Speicherkosten bei der Berechnung des förderfähigen Rechnungsbetrages nicht mehr abgezogen, da Balkonkraftwerke inzwischen häufig als Set mit Speichern angeboten werden. Die maximale Förderhöhe bleibt wie bisher: 30 Prozent der Kosten für Eigentümer*innen, 60 Prozent für Mieter*innen, 90 Prozent für Bonn-Ausweis-Inhaber*innen. Alle Infos und die neuen Richtlinien finden Interessierte unter www.bonn.de/solar.
Informationen zur Klimaförderung der Stadt Bonn im Internet
Neben energetischen Sanierungen sowie der Installation von Solaranlagen fördert die Stadt Bonn auch Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung und anschließende Begrünung von Flächen. Einen Überblick über alle städtischen Förderprogramme fürs Klima gibt es unter www.bonn.de/klimafoerderung.